Struktur

    • Die Eltern jeder Klasse einschliesslich Kindergärten wählen zwei Elternratsdelegierte (ED).

    • Alle Elternratsdelegierten zusammen bilden den Elternrat (ER).

    • Der Vorstand konstituiert sich selbst. Er besteht aus vier Elternratsdelegierten.

    • Die Elternratsdelegierten, die Schulleitung sowie eine Vertreterin/ein Vertreter der Lehrerschaft besuchen die Sitzungen des Elternrates.

    • Der Elternrat bestimmt den Sitzungsrhythmus selbst und trifft sich mindestens fünf Mal pro Schuljahr.

    • Vorgängig findet eine Vorstandssitzung statt.

    • Der Vorstand lädt mit einer Traktandenliste zur Sitzung ein.

    • Der Elternrat ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel seiner Mitgliederstimmen anwesend sind.

    • Über die Beschlüsse des Elternrates wird ein Protokoll geführt.

    • Alle Beschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Delegierten gefasst.

    • Die Eltern wenden sich über ihre Elternratsdelegierten an den Elternrat (ER) und umgekehrt.

Organisation Elternrat

Aufgaben der Delegierten

    • Teilnahme an den Sitzungen des Elternrates.

    • Anliegen aus der Klasse/dem Kindergarten (KIGA) vertreten.

    • Den Informationsfluss von der Klasse/KIGA zum Elternrat gewährleisten und umgekehrt.

    • Die Elterndelegierten (ED) müssen regelmässig E-Mail lesen.

    • Es wird eine Telefonliste des Elternrates geführt.

    • (E-Mail-) Adress- und Telefonlisten dürfen nur für Aktivitäten des ER verwendet werden.

    • ED melden sich ab, wenn Sie nicht zu einer Sitzung kommen können.

    • Anlagen von E-Mails (Traktandenlisten, Protokolle, etc.) werden in einem allgemein lesbaren Format verschickt (Pdf).

    • Bei einem Delegiertenwechsel gibt es eine direkte Übergabe vom alten ED an den neuen ED. Dies beinhaltet auch die Weitergabe von relevantem Dokumenten wie z.B. Elternkontaktlisten.

Aufgaben des Vorstandes

    • Sitzungen vorbereiten (Traktandenliste, etc.) und durchführen.

    • Kontaktpflege zu den ( temporären) Arbeitsgruppen.

    • Vertreten des ER nach aussen; Kontaktpflege zur Elternkonferenz.

    • Kontaktpflege zum Schulhausteam: Teilnahme an ausgewählten Sitzungen des Schulteams auf Einladung der Schulleitung.

    • Durchführung der Wahlen des Vorstandes.

    • Finanzen regeln.